fine-tune/ocr_test_db/Obravnave deželnega zbora k...

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werden, würden, wenn dasselbe nicht existiren würde, nach Laibach ins Krankenhaus gebracht werden. Und
eben dadurch, weil durch dieses Spital eine Erleichterung
des Krankenhauses in Laibach erfolgt, ergibt sich auch
eine theilweise Erleichterung für den Landesfond.
Wenn man bedenkt, daß das Land an und für
sich schon so große Opfer geleistet hat für die Ver­
besserung der Wohlthätigkeitsanstalteu, wenn man weiter
bedenkt, welche ungeheuern, exorbitanten Forderungen
fort und fort von der Sanitätsbehörde an das Land
gestellt werden bezüglich der Wohlthätigkeitsanstalten,
so kann man sich der Ueberzeugung nicht verschließen,
daß jede Unterstützung auf diesem Gebiete, wenn sie
auch noch so minutiös ist, von der Landesvertretung
beachtet zu werden verdient. Das Spital in Rudolfs­
werth beziehungsweise die Dienstleistung des Petenten beweisen dieses. Uebrigens ist der Petent in sehr hohem
Alter und hat noch für seine Kinder zu sorgen.
Alle diese Umstände haben den Finanzausschuß
bewogen, dem hohen Landtage zu beantragen, „Der hohe Landtag wolle beschließen:
Dem Herrn Franz Jpavitz in Rudolfswerth wird
für seine mehrjährige ärztliche Mühewaltung im Ru­
dolfswerther Gemeindespitale ein für allemal eine Re­
muneration per 100 fl. aus dem Landesfonde bewilliget".
(Predlog obvelja brez razgovora — der Antrag wird
ohne Debatte genehmiget.)
Berichterstatter Deschmann:
Es hat sich der Aushilfslehrer Pibernik zu St.
Gregor im Bezirke Großlaziö an den Bezirksschulrath
Gottschee mit der Bitte gewendet, man möge ihm mit
Rücksicht auf sein hohes Alter und seine vieljährige
Dienstleistung eine Gnadenpension in einem entsprechenden
Betrage bewilligen.
Der Bezirksschulrath beantragte eine Gnadenpension
von 300 fl., und es ist dieses Gesuch seinerzeit schon
dem Landesausschusse im Wege des k. k. Landesschul-
rathes zugekommen. Der Landesausschuß jedoch glaubte
dieses Gesuch bei dem hohen Landtage nicht befürworten
zu können, indem aus den vorgelegten Zeugnissen zu
ersehen ist, daß der Bittwerber den größten Theil seiner
Schuldienstleistung im benachbarten Croatian zugebracht
hat. Es geht aus den mitgetheilten Akten hervor, daß
er durch 4 Jahre den Lehrer- und Organistendienst in
Hönigstein in Krain versehen hat, von dort kam er nach
Oubar, wo er durch 2 Jahre und 6 Monate zur größten
Zufriedenheit der Bevölkerung den Schuldienst versah.
Dann kam er wieder nach Krain, und zwar nach Ambrus
in Dürrenkrain, wo er längere Zeit Verwendung im
Schuldienste fand, von da übersiedelte er in die Pfarre
Hönigstein, wo er zugleich auch Meßnerdienste versah
und eine Privatschule besorgte, welche Privatschule zur
damaligen Zeit die Stelle einer Pfarrschule vertrat. Nun kam er nach Prezid um eine Stelle ein, und er
besorgte den Schuldienst an dieser Schule vom Jahre
1856 bis 1874. Erst in Croatien legte er die Lehr-
anits-Prüfung ab, er produzirt diesfalls das Zeugniß
für eine Unterlehrerstelle, welches nicht gerade eine be­
sonders entsprechende Classifikation ausweist.
Auf Grund dieses Zeugnisses wurde er im Jahre
1861 zum definitiven Lehrer in Prezid ernannt. Nun
aber mußte es dem Landesausschusse auffallen, warum
ein als definitiver Lehrer in Croatien bediensteter Schul­
lehrer seinen Dienstposten verließ, um als Aushilsz-
lehrer in St. Gregor im Jahre 1874 angestellt z„ werden. Er befindet sich bereits int 65. Jahre und soll
im laufenden Jahre seines Aushilfsdienstes verlustig ge­
worden sein, er lebt in sehr dürftigen Verhältnissen, und hat für ein Weib und für zwei Kinder zu sorgen.
Mit Rücksicht auf den Umstand, daß dieser Lehrer im Lande Krain nur als Aushilfslehrer bloß durch 4 Jahre
gedient hat, und in weiterer Erwägung, daß der Lehrer­
pensionsfond aus eigenen Mitteln den Ansprüchen der
penstonirten Lehrer nachzukommen nicht im Stande ist und bereits im nächsten Jahre ein Zuschuß von 7000 fl.
aus dem Landesfonde wird geleistet werden müssen, beantragt der Finanzausschuß:
„Der hohe Landtag wolle beschließen:
Das. Gesuch des Franz Pibernik um Erwirkung
und Flüssigmachung einer Gnadeupeusion werde abge­
wiesen."
Landeshauptmann:
Der Herr Abgeordnete Dollhof hat das Wort.
Abgeordneter Wilhelm Dosshof:
Ich kann dem Antrage des Finanzausschusses un­
möglich zustimmen, daß der provisorische Lehrer Pibernik
nur aus dem Grunde, weil er längere Zeit in Croatien seine Dienste geleistet hat, nunmehr, nachdem er hier dienst­
untauglich geworden ist, ohne jede Pension, ohne jede
Gnadengabe entlassen werden sollte.
Ich kann mich recht gut erinnern, daß zu jener
Zeit, als ich in Croatien diente, der Lehrer Pibernik
von Seite des Ortsschulrathes wiederholt belobt wurde,
daß er als Lehrer in Prezid, namentlich was Landwirth-
schaft und Pomologie betrifft, nennenswerthe Erfolge
erzielte. Er wurde später zum Aushilfslehrer in St.
Gregor ernannt, er ist alt und gebrechlich an Geist und
Körper, er konnte den neuen Anforderungen nicht ent­
sprechen, und so fand sich der Bezirksschulrath Gottschee
veranlaßt, seine Stelle auszuschreiben, damit er durch
einen würdigern Lehrer ersetzt werde. Er hat auch während
dieser vier Jahre, was Landwirthschaft betrifft, recht gute
Dienste geleistet, indem er von Ort zu Ort ging und
in den Gärten der Grundbesitzer Veredlungen an Obst­
bäumen vornahm. Er steht ganz vermögenslos, dürftig da, der Ge­
fahr des Hungertodes preisgegeben und hat zwei Kinder zu
ernähren. Es wäre nach meiner Ansicht lieblos, wenn
wir diesem Manne, der über 40 Jahre, sei es in der
frühern 9tera, sei es in der Gegenwart, dem Lande Krain
und dem angrenzenden Croatien denn doch gute Dienste
geleistet hat, ganz hilflos dastehen ließen. Ich glaube
in dieser Richtung nicht irre zu gehen, wenn ich den Antrag stelle, für den Lehrer Pibernik eine Gnaden­
pension im Betrage von 150 fl. bewilligen zu wolle»,
und bitte meinem 9lntrage die Zustimmung nicht versa­
gen zu wollen. (Predlog se podpira — der Antrag
wird unterstützt.)
Landeshauptmann:
Ich ersuche um genauere Präzisirung des terminus
a quo — von welchem Tage an — und aus welchem
Fonde die Bezahlung der Pension beantragt wird.