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werden, würden, wenn dasselbe nicht existiren würde, nach Laibach ins Krankenhaus gebracht werden. Und
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eben dadurch, weil durch dieses Spital eine Erleichterung
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des Krankenhauses in Laibach erfolgt, ergibt sich auch
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eine theilweise Erleichterung für den Landesfond.
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Wenn man bedenkt, daß das Land an und für
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sich schon so große Opfer geleistet hat für die Ver
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besserung der Wohlthätigkeitsanstalteu, wenn man weiter
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bedenkt, welche ungeheuern, exorbitanten Forderungen
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fort und fort von der Sanitätsbehörde an das Land
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gestellt werden bezüglich der Wohlthätigkeitsanstalten,
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so kann man sich der Ueberzeugung nicht verschließen,
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daß jede Unterstützung auf diesem Gebiete, wenn sie
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auch noch so minutiös ist, von der Landesvertretung
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beachtet zu werden verdient. Das Spital in Rudolfs
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werth beziehungsweise die Dienstleistung des Petenten beweisen dieses. Uebrigens ist der Petent in sehr hohem
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Alter und hat noch für seine Kinder zu sorgen.
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Alle diese Umstände haben den Finanzausschuß
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bewogen, dem hohen Landtage zu beantragen, „Der hohe Landtag wolle beschließen:
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Dem Herrn Franz Jpavitz in Rudolfswerth wird
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für seine mehrjährige ärztliche Mühewaltung im Ru
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dolfswerther Gemeindespitale ein für allemal eine Re
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muneration per 100 fl. aus dem Landesfonde bewilliget".
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(Predlog obvelja brez razgovora — der Antrag wird
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ohne Debatte genehmiget.)
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Berichterstatter Deschmann:
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Es hat sich der Aushilfslehrer Pibernik zu St.
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Gregor im Bezirke Großlaziö an den Bezirksschulrath
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Gottschee mit der Bitte gewendet, man möge ihm mit
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Rücksicht auf sein hohes Alter und seine vieljährige
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Dienstleistung eine Gnadenpension in einem entsprechenden
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Betrage bewilligen.
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Der Bezirksschulrath beantragte eine Gnadenpension
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von 300 fl., und es ist dieses Gesuch seinerzeit schon
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dem Landesausschusse im Wege des k. k. Landesschul-
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rathes zugekommen. Der Landesausschuß jedoch glaubte
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dieses Gesuch bei dem hohen Landtage nicht befürworten
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zu können, indem aus den vorgelegten Zeugnissen zu
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ersehen ist, daß der Bittwerber den größten Theil seiner
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Schuldienstleistung im benachbarten Croatian zugebracht
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hat. Es geht aus den mitgetheilten Akten hervor, daß
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er durch 4 Jahre den Lehrer- und Organistendienst in
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Hönigstein in Krain versehen hat, von dort kam er nach
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Oubar, wo er durch 2 Jahre und 6 Monate zur größten
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Zufriedenheit der Bevölkerung den Schuldienst versah.
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Dann kam er wieder nach Krain, und zwar nach Ambrus
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in Dürrenkrain, wo er längere Zeit Verwendung im
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Schuldienste fand, von da übersiedelte er in die Pfarre
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Hönigstein, wo er zugleich auch Meßnerdienste versah
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und eine Privatschule besorgte, welche Privatschule zur
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damaligen Zeit die Stelle einer Pfarrschule vertrat. Nun kam er nach Prezid um eine Stelle ein, und er
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besorgte den Schuldienst an dieser Schule vom Jahre
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1856 bis 1874. Erst in Croatien legte er die Lehr-
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anits-Prüfung ab, er produzirt diesfalls das Zeugniß
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für eine Unterlehrerstelle, welches nicht gerade eine be
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sonders entsprechende Classifikation ausweist.
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Auf Grund dieses Zeugnisses wurde er im Jahre
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1861 zum definitiven Lehrer in Prezid ernannt. Nun
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aber mußte es dem Landesausschusse auffallen, warum
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ein als definitiver Lehrer in Croatien bediensteter Schul
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lehrer seinen Dienstposten verließ, um als Aushilsz-
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lehrer in St. Gregor im Jahre 1874 angestellt z„ werden. Er befindet sich bereits int 65. Jahre und soll
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im laufenden Jahre seines Aushilfsdienstes verlustig ge
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worden sein, er lebt in sehr dürftigen Verhältnissen, und hat für ein Weib und für zwei Kinder zu sorgen.
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Mit Rücksicht auf den Umstand, daß dieser Lehrer im Lande Krain nur als Aushilfslehrer bloß durch 4 Jahre
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gedient hat, und in weiterer Erwägung, daß der Lehrer
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pensionsfond aus eigenen Mitteln den Ansprüchen der
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penstonirten Lehrer nachzukommen nicht im Stande ist und bereits im nächsten Jahre ein Zuschuß von 7000 fl.
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aus dem Landesfonde wird geleistet werden müssen, beantragt der Finanzausschuß:
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„Der hohe Landtag wolle beschließen:
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Das. Gesuch des Franz Pibernik um Erwirkung
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und Flüssigmachung einer Gnadeupeusion werde abge
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wiesen."
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Landeshauptmann:
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Der Herr Abgeordnete Dollhof hat das Wort.
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Abgeordneter Wilhelm Dosshof:
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Ich kann dem Antrage des Finanzausschusses un
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möglich zustimmen, daß der provisorische Lehrer Pibernik
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nur aus dem Grunde, weil er längere Zeit in Croatien seine Dienste geleistet hat, nunmehr, nachdem er hier dienst
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untauglich geworden ist, ohne jede Pension, ohne jede
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Gnadengabe entlassen werden sollte.
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Ich kann mich recht gut erinnern, daß zu jener
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Zeit, als ich in Croatien diente, der Lehrer Pibernik
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von Seite des Ortsschulrathes wiederholt belobt wurde,
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daß er als Lehrer in Prezid, namentlich was Landwirth-
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schaft und Pomologie betrifft, nennenswerthe Erfolge
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erzielte. Er wurde später zum Aushilfslehrer in St.
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Gregor ernannt, er ist alt und gebrechlich an Geist und
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Körper, er konnte den neuen Anforderungen nicht ent
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sprechen, und so fand sich der Bezirksschulrath Gottschee
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veranlaßt, seine Stelle auszuschreiben, damit er durch
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einen würdigern Lehrer ersetzt werde. Er hat auch während
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dieser vier Jahre, was Landwirthschaft betrifft, recht gute
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Dienste geleistet, indem er von Ort zu Ort ging und
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in den Gärten der Grundbesitzer Veredlungen an Obst
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bäumen vornahm. Er steht ganz vermögenslos, dürftig da, der Ge
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fahr des Hungertodes preisgegeben und hat zwei Kinder zu
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ernähren. Es wäre nach meiner Ansicht lieblos, wenn
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wir diesem Manne, der über 40 Jahre, sei es in der
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frühern 9tera, sei es in der Gegenwart, dem Lande Krain
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und dem angrenzenden Croatien denn doch gute Dienste
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geleistet hat, ganz hilflos dastehen ließen. Ich glaube
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in dieser Richtung nicht irre zu gehen, wenn ich den Antrag stelle, für den Lehrer Pibernik eine Gnaden
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pension im Betrage von 150 fl. bewilligen zu wolle»,
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und bitte meinem 9lntrage die Zustimmung nicht versa
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gen zu wollen. (Predlog se podpira — der Antrag
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wird unterstützt.)
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Landeshauptmann:
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Ich ersuche um genauere Präzisirung des terminus
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a quo — von welchem Tage an — und aus welchem
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Fonde die Bezahlung der Pension beantragt wird.
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