fine-tune/ocr_test_db/Obravnave deželnega zbora k...

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den Intentionen des hohen Landtages gelegene Durch­ führung dieser Regelung zu gefährden und preiszugeben, hielt sich der Landesausschuß nicht nur für berechtiget, sondern auch für verpflichtet, dieses Uebereinkommen zu vollziehen. Der Landesausschnß wird, wie es ohnedies aus den Verhandlungen des hohen Reichsrathes offenkundig ist, ohne Zweifel in der Lage sein, noch in dieser Session mit der diesfälligen Vorlage vor das hohe Haus zu treten. Eine dritte auch finanziell für uns hoch bedeut­ same Angelegenheit betrifft unsere Ackerbanschule. Die­ selbe konnte von Seite des Landesausschusses zu einem definitiven Ende insbesondere zur Errichtung dieser Schule nicht geführt werden aus Gründen, welche dem hohen Landtage in einer besonderen Vorlage werden aus­ einander gesetzt werden und aus welchen der hohe Landtag erkennen wird, in wie weit es einer besonderen Beschlußfassung desselben bedürfe, um in der Sache vorzugehen. Eine uns allen nahe liegende Angelegenheit, die Reorganisirung unseres Gemeindewesens hat auch keinen Schritt zum Definitivum gefunden, indem der Landes­ ausschuß die Verhältnisse noch so zweifelhaft und von so vielfältigen Faktoren abhängig fand, daß er sich dar­ auf beschränken niußte vorläufig seine Erkundigungen fortzusetzen um nähern Einblick zu gewinnen. Schreiten wir denn also mit vollem Selbstvertrauen au die Erledigung der Geschäfte. So beengend auch vielleicht die finanzielle Lage unseres Haushaltes an uns herantreten wird, so wird es eben von den Beschlüssen des hohen Landtages abhängen, ob und in wie weit außerordentliche Mittel anzuwenden sind, um außeror­ dentlichen Bedürfnissen zu genügen. Und so, meine Herren! wiederhole ich meinen Appell an unsere ver­ einten Kräfte, indem ich an den erhabenen Wahlspruch unseres Monarchen erinnere, dessen Beispiel uns in diesem feierlichen Momente erheben und voranleuchten soll. Indem ich dieser Empfindung Ausdruck gebe, lade ich Sie ein in tief ergebenem Gefühle der Dankbarkeit und der Treue gegen unseren Allerhöchsten Monarchen in den „Hoch- und Slava - Stuf", den ich Sr. Majestät darbringe, einzustimmen. Kock» ! Sr. Majestät dem Kaiser I Slava! Nj. Velič. presvetlemu cesarju! (Poslanci kli­ čejo trikrat navdušeno „slava!“ — Die Versammlung stimmt in ein dreimaliges „Hoch!" ein.) Ich erkläre den Landtag des Herzogthums Krain für eröffnet. Der Herr Landespräsident hat das Wort.
Landespriisidcnt Kitter von Widmann:
Höh er Landtag!
In Namen der Regierung habe ich die Ehre den hohen Landtag bei Beginne der diesjährigen Session hochachtungsvoll zu begrüßen. Die freundlichen Worte, welche der Herr Landeshauptmann in seiner Ansprache soeben an mich zu richten die Güte hatte, lassen mich tn meiner Funktion als Regierungsvertreter ein freund­ liches und ersprießliches Zusammenwirken mit der hohen Landesvertretung wohl auch in dieser Session vertrauens­ voll erhoffen, wie dies in den vorangegangenen Sessio­ nen, an denen ich theilzunehmen .die Ehre hatte, der Fall war, und ich bitte die Versicherung entgegen zu
nehmen, daß es in dieser Beziehung an dem loyalsten Entgegenkommen, an der aufrichtigsten Bereitwilligkeit, so wie an dem ernstesten Streben von meiner Seite niemals fehlen wird. Im Grunde Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Kaisers habe ich die Ehre, dem hohen Hanse zwei Gesetzentwürfe, wovon einer die Entwässe­ rung und die Bewässerung des Laibacher Moorgrnndes, dann die Regulirungsarbeiten zur Kultur desselben, der zweite aber die Abänderung des §. 68 der provisorischen Gemeindeordnung für Laibach vom 9. Juni 1850 L. G. B. Nr 276 betrifft, vorzulegen. Ich übergebe diese Gesetzentwürfe dem Herrn Lan­ deshauptmanne mit der Bitte um Einleitung der ver­ fassungsmäßigen Behandlung derselben. (Poslanci se vsedejo — Die Abgeordneten nehmen ihre Sitze ein.)
Landeshauptmann:
Ich werde diese Regierungsvorlagen der verfassungs­ mäßigen Behandlung zuführen.
2. Obljuba novoustopivših gosp. deželnih po­ slancev.
2. Angelobung der neu eintretenden Herren Ab­ geordneten.
Landeshauptmann:
Ich schreite nunmehr zur Angelobung der neu ein­ tretenden Herren Ab geordneten Baron Taufferer und Ritter von Vesteneck. Ich ersuche den Herrn Concivisten Pfeifer, den ich hiermit als Schriftführer dem hohen Hause vorstelle, den §. 9 der Landesordnung und den §. 4 der Geschäftsordnung in beiden Landessprachen zu verlesen.
(Zapisnikar bere— Schriftführer liest:)
§. 9. Kader deželni poslanci stopijo v deželni zbor, imajo namestu prisege v roke deželnega pogla­ varja obljubiti, da bodo cesarju zvesti in pokorni, da se bodo držali zakonov (postav), in da bodo svoje dolžnosti po vesti izpolnjevali. §. 9. Die Landtagsabgeordneten haben bei ihrem Eintritte in den Landtag dem Kaiser Treue und Ge­ horsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Er­ füllung ihrer Pflichten in die Hände des Landeshaupt­ mannes an Eioesstatt zu geloben.
§. 4. Potem se opravi slovesna obljuba. Deželni poslanci morajo pri vstopu v deželni zbor deželnemu glavarju namesto prisege obljubiti, da bodo zvesti in pokorni cesarju, da se bodo držali postav in vestno izpolnovali svoje dolžnosti. (§. 9. dež. r.) §. 4. Hierauf wird zur Angelobung geschritten. Die Landtagsabgcordneten haben bei ihrem Eintritte in den Landtag dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobach­ tung der Gesetze' und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten in die Hände des Landeshauptmannes an Ei­ desstatt zu geloben. (§. 9 L. O.)