265 lines
7.1 KiB
Plaintext
Executable File
265 lines
7.1 KiB
Plaintext
Executable File
valente mit jährlichen 18.537 fl. 29 % kr. sammt dem
|
||
|
||
Entgange ihrer Erträgnisse seit dem Jahre 1827 und den
|
||
|
||
davon rückständigen Nutzungen aufzugeben und auf den
|
||
|
||
Bezug dieser Renten auch in Hinkunft zu verzichten; er
|
||
|
||
bietet ihm dafür 700.000 fl. in neuen b% Schuldtiteln
|
||
|
||
der einheitlichen Staatsschuld.
|
||
|
||
Der Ertrag dieser Schuldtitel ist eine reine Jahres
|
||
|
||
rente von 29.400 ft., welcher der Rente von 71.037 fl.
|
||
|
||
gegenüber steht; es dürfte jedoch am Platze sein, auch den
|
||
|
||
Verkehrswerth bed dem Lande gebotenen Vergleichsobjektes
|
||
|
||
in's Auge zu fassen und dieser weist im Hinblick auf den
|
||
|
||
Cours der 5% Papiere ö. W. pr. 54% einen CourS-
|
||
|
||
werth pr. 378.000 fl. — und beim heutigen Silber-
|
||
|
||
course von 113% einen Silberwerth von 334.513 fl.
|
||
|
||
nach, welcher Summe eine 5Fge Rente pr. 16.725 fl.
|
||
|
||
65 kr. gegenüber steht, die um Einiges geringer ist, als
|
||
|
||
jene, welche das Land bisher als Weindaz - Aequi-
|
||
|
||
valent bezogen hat; daher der ganze Ersatz des von
|
||
|
||
1827—1868 entgangenen Genusses sammt daran haf
|
||
|
||
tenden Nutzungen, der Bezug des Mitteldings - Aequi-
|
||
|
||
valentes, u. z.: — bei diesem nicht nur für die Ver
|
||
|
||
gangenheit, sondern auch für die Zukunft — dem Lande
|
||
|
||
verloren geht.
|
||
|
||
In der That, es läßt sich nicht laugn eit, daß das
|
||
|
||
Entgelt für so große Eilikommenquelleii ein höchst beschei
|
||
|
||
denes ist und nicht zweifeln, der Reichsrath werde so
|
||
|
||
günstigen Propositionen gerne zustimmen, weil ein Reichs
|
||
|
||
gericht — das den Weg des Rechtes geht, — wenn es
|
||
|
||
Etwas überhaupt dem Lande zuerkeniil, woran wirklich
|
||
|
||
nicht zu zweifeln ist, gewiß eine bedeutend höhere Summe
|
||
|
||
dem Lande zuerkennen würde.
|
||
|
||
Jedoch auch Die andere Seite des Bildes will be
|
||
|
||
trachtet sein, und diese fordert beim ersten Blicke -bet Be
|
||
|
||
trachtung auf, daß die bereits seit Dezennien sich müh
|
||
|
||
selig dahin schleppenden Verhandlungen dieser in das
|
||
|
||
Landesinteresse tief eingreifenden Angelegenheit durch die
|
||
|
||
Zurückweisung der heute vorliegenden Präpositionen und
|
||
|
||
die Anbahnung einer weitern, auf ein günstigeres End-
|
||
|
||
ergebniß abzielenden Verhandlung, die Entscheidung der
|
||
|
||
selben neuerdings in eine nicht zu berechnende Ferne rücken
|
||
|
||
würde, wobei der Fall nicht ausgeschlossen wäre, daß sie
|
||
|
||
noch ungünstigere Verhältnisse zu bekämpfen hätte, als
|
||
|
||
dies schon derzeit der Fall ist, und es ist nothwendig, die
|
||
|
||
Aufmerksamkeit des h. Hauses darauf zu lenken, daß die
|
||
|
||
Zukunft für ein günstiges Resultat noch ungünstigere Ver
|
||
|
||
hältnisse deshalb bringen könnte, weil derzeit dem Herrn
|
||
|
||
Finanzminister die in der letzten Reichsrathssessivn be
|
||
|
||
schlossene Resolution als Handhabe für seine dem hohen
|
||
|
||
Reichsrathe zu stellenden Anträge dient, welcher Resolution
|
||
|
||
zu Folge derselbe vom h. Reichsrathe aufgefordert wurde,
|
||
|
||
demnächst, wenn möglich, einen Ausgleich mit dem Lande
|
||
|
||
wegen seiner Forderungen an das h. Aerar zu schließen,
|
||
|
||
bei dessen Nichtzustandekommen diese Forderungen dem
|
||
|
||
Reichsgerichle zur Entscheidung zugewiesen werden müßten.
|
||
|
||
Für den Fall einer solchen Eventualität kommt aber zu
|
||
|
||
bedenken, daß absehend von den mit der Durchführung
|
||
|
||
dieser Ansprüche des Landes vor dem Reichsgerichte wahr
|
||
|
||
scheinlich verbundenen nicht unbedeutenden Kosten, von der
|
||
|
||
Schwierigkeit der Jnstruirung des Prozesses; absehend
|
||
|
||
weiters davon, daß die Entscheidungen des Reichsgerichtes
|
||
|
||
inappellabel sind — in dieser Richtung das Hauptbedenken
|
||
|
||
darin liegt, daß das Reichsgericht noch nicht organisirl ist;
|
||
|
||
daher die Art und Weise seiner Geschäftsbehaiivlung und
|
||
|
||
der Zeitpunkt seiner Activirung, folgerichtig auch jener der
|
||
|
||
Entscheidung über diese wichtige Landesangelegenheit sich
|
||
|
||
jeder Berechnung entzieht.
|
||
|
||
Eine nicht minder berechtigte Erwägung ist die, daß
|
||
|
||
wir durch die Annahme des angebotenen Vergleiches an
|
||
|
||
Unabhängigkeit unseres Landtages in dem Sinne gewin
|
||
|
||
nen, daß wir nicht mehr an Die jährliche Bewilligung des
|
||
|
||
Dotationsbetrages für den ständischen Fond gebunden
|
||
|
||
und in der Lage sein werden, wenn nicht über eine be
|
||
|
||
deutende Summe, doch über mehr als daS Doppelte der
|
||
|
||
durchschnittlich jährlichen Dotirung (12.000 fl.) zu ver
|
||
|
||
fügen.
|
||
|
||
Wenn man weiters den Vortheil erwägt, welcher
|
||
|
||
darin liegt, daß das Land mittelst der Annahme des ge
|
||
|
||
machte» Anbotes in verhältnißmäßig kurzer Zeit in die
|
||
|
||
Lage kommt, über die Erträgnisse der Vergleichssumme
|
||
|
||
Verfügungen zu treffen, die dem Lande durch ihre Nütz
|
||
|
||
lichkeit wenigstens einen Theil dessen ersetzen können, was
|
||
|
||
etwa durch fortgesetzte Verhandlungen im günstigen Falle
|
||
|
||
sich erreichen ließe, —- und wenn man dieser Erwägung
|
||
|
||
das Gegenspiel gegenüber stellt, daß nämlich die weiter
|
||
|
||
fortgesetzte Verhandlung kein besseres, vielleicht sogar ein
|
||
|
||
noch ungünstigeres Ergebniß liefert, so daß man nach
|
||
|
||
jahrlangem Verhandeln auf dem Standpunkte stünde,
|
||
|
||
auf welchem wir heute stehen, nur mit dem Unterschiede,
|
||
|
||
daß auch das uns heute zu Gebote stehende Plus an
|
||
|
||
Einnahme und ein Zeitraum, während dessen es nutzbrin
|
||
|
||
gend verwendet sein konnte, verschwunden wäre — nach
|
||
|
||
diesen Erwägungen dürften die gewichtigen Zweifel über
|
||
|
||
die Annehmbarkeit der Vergleichsprvpositionen schwinden
|
||
|
||
und dem Entschlüsse Platz machen, der einen magern Ver
|
||
|
||
gleich einem fetten Prozesse vorzieht.
|
||
|
||
Aus diesen Erwägungen wird der Ausschuß den
|
||
|
||
Antrag auf Annahme des proponirten Vergleiches stellen,
|
||
|
||
und unterzieht nur zwei Punkte desselben einer kurzen
|
||
|
||
Besprechung.
|
||
|
||
Der Punkt 4 behandelt die Auszahlung der Ent-
|
||
|
||
schädigungsslimme, und lautet:
|
||
|
||
„Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe, als die
|
||
|
||
in Folge der Amortisirung der allg. Staatsschuld nach
|
||
|
||
dem Gesetze vom 20. Juli 1868, R. G. B. Nr. 74 aus
|
||
|
||
zugebenden Obligationen der einheitlichen Staatsschuld zur
|
||
|
||
Emission gelangen". Da nach diesem Wortlaute ei» Zeitpunkt
|
||
|
||
für die Hinansgabe der neuen Schuldtitel nicht stritt ist, ande
|
||
|
||
rerseits die dem Vergleiche zu Grunde liegende Berech
|
||
|
||
nung nur das Jahr 1868 dahin einbezieht, somit, wenn
|
||
|
||
die Hiiiausgabe sich länger verzögern würde, was zwar
|
||
|
||
nicht zu vermuthen, doch aber möglich ist, das Laud weder
|
||
|
||
eine Dotation, noch Zinsen der Vergleichssumme erhielte,
|
||
|
||
— so empfiehlt es sich diesen selbstverständlichen Zweck
|
||
|
||
des Punktes 4 durch eine den Ziiiseiigennß präzisirende
|
||
|
||
Erläuterung klar zu stellen.
|
||
|
||
Im Entwürfe des 6. Punktes entsagt das Land
|
||
|
||
Kram allen Ansprüchen auf das Vermögen des Requisi-
|
||
|
||
tionsfondes, welches dem Staate anheim zu fallen hat.
|
||
|
||
Dieser Fond hat derzeit unzweifelhaft einen aktiven
|
||
|
||
Kassastand von circa 60 — 70 Tausend Gulden, u. zw.
|
||
|
||
theils bar, theils Werthpapiere, welche nach der Kon
|
||
|
||
zession dieses Punktes vom hohen Aerar inkamerirt wurde.
|
||
|
||
Die Verhältnisse dieses Fondes namentlich in Betreff
|
||
|
||
seiner Forderungen an das Allerh. Aerar sind jedoch sehr
|
||
|
||
verworren und erheischen ein tief eingehendes Studium,
|
||
|
||
um darüber in Klarheit zu kommen.
|
||
|
||
So viel jedoch ist außer Zweifel, daß darauf nicht
|
||
|
||
unbedeutende, bereits liquid gestellte Forderungen für ge
|
||
|
||
lieferte Requisitionen angewiesen sind, die noch ihrer
|
||
|
||
Befriedigung harren. Das Land ist daher bei denselben in
|
||
|
||
Bezug einzelner Landeskinder, aber auch in seiner Gesammt
|
||
|
||
heit als Gläubiger des Fondes iiitereffirt. In der Nackt-
|
||
|