fine-tune/ocr_test_db/Stenographifcher_Bericht_6....

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Präsident: Behalten sich Euer Exccllenz dicß- falls eine stiegicrungsvorlage vor? Statth. Frcih. v. Schloißnigg: Ans keinen Fall, ich mache nur diese Bemerkung zur Vermeidung künftiger Bcanständigungcn. Präsident: Da rücksichtlich des §. 19 vom H. Hause kein Abänderungs - oder Zusatz-Antrag gestellt worden ist, so bin ich bcmüßigct, diesen Paragraph in der Fassung, wie ihn der Herr Berichterstatter vvrgcbracht hat, zur Ab­ stimmung zu bringen. Jene Herren, welche mit diesem Paragraphc in dieser Fassung einverstanden sind, bitte ich, sich gefälligst zu er­ heben. (Geschieht.) Er ist einstimmig angenommen. Bcrichterst. Frcih. v. Apfaltrern: (Liest §. 20.) Präsident: Wünscht Jemand von den verehrten Herren zu dem §. 20 das Wort? Bcrichterst. Frech, v. Apfaltrern: Eö dürfte wieder die Citirnng eines ParagraphcS der Landcs-Ordnung hinein- kommen!
Präsident: Haben Herr Berichterstatter etwas zu bemerken?
Bcrichterst. Frcih. v. Apfaltrern: Ich bitte mir nur einen Augenblick zu gestatten. Es ist ein Schrcibvcr- stoß unterlaufen. Erstens soll es heißen: Wäre Gefahr
im Verzüge vorhanden, nicht am Verzüge, dann glaube ich, wird noch ein Paragraph ans der Landes - Ordnung zu citiren sein, und zwar §. 42: „Zur Giltigkeit eines Beschlusses ist die Anwesenheit von wenigstens drei Ausschußbcisitzcrn, K. 42 L. -O," weil es da heißt: „Zur Giltigkeit eines Beschlusses ist die An­
wesenheit von wenigstens drei Ausschnßbcisitzcrn erforderlich." Abg. Dr. S u p p a n: Ich bitte um das Wort. Mir scheint der zweite Satz dieses ParagraphcS zu Zweifeln Anlaß zu geben. Er lautet nämlich derart, daß bei glcichgcthciltcn
Stimmen die Stimme des Vorsitzenden den AnSschlag gebe. Es kann der Fall Vorkommen und kommt öfter vor, daß bei einer Sitzung nur drei Ausschuß - Mitglieder zugegen
sind und der Landeshauptmann als vierter. Würden nun zwei Ausschuß - Mitglieder für einen Antrag stimmen, und ein anderes Ausschuß-Mitglied und
der Landeshauptmann dagegen, so würde nach diesem zweiten Satze die Stimme des Landeshauptmannes in der Art beit Ausschlag geben, daß eben die Ansicht des einen Ausschuß- Mitgliedes und des Landeshauptmannes zum Beschlüsse erhoben würde. Eine Beschränkung in dieser Beziehung ist nur in dem letzten Satze dieses ParagraphcS fcstgestcllt, nämlich
bei Verleihung von Stiftungen oder Dienstplützen, wo die Stimme des Landeshauptmannes nur im Anschlüsse an
einen der bereits gestellten Anträge maßgebend ist. Ich glaube daher, cS wäre bei dem zweiten Satze der Beisatz cinznschaltcii: „Bei glcichgcthciltcn Stimmen
der An s schuß -Mitgl ied er." Ich würde beantragen, daß die Worte „der Ausschuß-Mitglieder" nach dem Worte „Stimmen" eingeschaltet werden. Präsident: Ich bitte, mir den Antrag schriftlich zu überreichen.
Abg. Dr. S n p p a n: Ich bitte, ihn vielleicht vorher zur Unterstützung zu bringen. Präsident: Die Herren haben den Antrag dcS Herrn Dr. Suppan vernommen. Ich bringe ihn vorläufig zur UntcrslütznngSfragc. Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, bitte ich, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist hin­
reichend unterstützt.
Wünscht noch Jemand von den Herren über diesen Paragraph und das beantragte Amendement das Wort? (Nach einer Pause): Da sich Niemand meldet, so gebe ich dem Herrn Berichterstatter daö Wort. Berichterstatter Frcih. v. Apfaltrern: Ich halte diesen Beisatz für überflüssig aus dem Grunde, weil ich eben nicht denken kann, wie im gegebenen Falle gleich» gcthcilte Stimmen sein können. Denn, wenn drei Aus­ schuß - Mitglieder und der Vorsitzende da sind, so können die Stimmen nicht glcichgctheilt sein, bevor der Landes­ hauptmann seine Stimme abgibt; entweder auf einer oder auf der ändern Seite müssen zwei Stimmen sei», und dann ist das eben die Majorität. Ich kann mir die Gleichtheilung der Stimmen nur denken, wenn in der Sitzung vier Ausschuß - Mitglieder anwesend sind und je zwei für eine Ansicht stimmen, dann sind die Stimmen glcichgctheilt, dann soll nach Ansicht des Comitö's immerhin die Stimme des Vorsitzenden den Ans- j schlag geben.
Für Besetzungen von Stiftungen wurde deswegen am Schluffe des Paragraphen eine besondere Vorsicht gebraucht, weil sich Fälle ergeben haben, daß unter mehreren Coin- pctcntcn die für den einen oder ändern Satz waren, richtig jeder Herr Ausschuß-Beisitzer für einen Ändern gestimmt hat, und so ist dann eine Majorität nicht möglich, und um derlei Stiftungen doch zur Verleihung zu bringen, weil am Verzüge die Gefahr des Verlustes oder der Sisti- rung des betreffenden Genusses für längere Zeit haftet, war daö Comitö bcmüßigct, zu diesem Auskunftsmittel zu greifen. Präsident: Eö sind zu diesem Paragraphc zwei kleine Zusatzanträgc gestellt worden. Der eine wird keiner Abstimmung bedürfen, indem nur der §. 42 der L. - O. bezogen wird. Der zweite, der Znsatzantrag des Herrn Abg. Dr. Snppan, welchen ich auch später zu unterschreiben bitte. Ich bringe zuerst den §. 20, wie er hier vom Herrn Referenten vorgctragen wurde, zur Abstimmung, mit Vor­ behalt der Abstimmung über den Zusatz dcö §. 42 der L.-O.
und das Amendement des Herrn Dr. Snppan. Jene Herren, welche mit der Fassung dieses Para»
graphcs mit diesem Vorbehalte einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Jene Herren, welche mit dem Zusatze, mit der Ein­ schaltung bei der vierten Zeile „§. 42, L.-O." einverstanden sind, bitte ich, auch sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Nie­
mand.) Er ist angenommen. Jene Herren aber, welche mit dem Znsatzantragc des Herrn Abg. Dr. Snppan, welcher dahin lautet: „Der h. Landtag wolle beschließen, cs seien im §. 20 im zweiten
Satze nach den Worten „glcichgcthciltcn Stimmen" die Worte „der Ausschuß-Mitglieder" einzuschalten, einver­ standen sind, bitte ich, anfzustchcn. (Geschieht.) Eö ist die Minorität. Er ist abgelchnt.
Es ist also der Paragraph in der Fassung dcö Aus­
schusses mit dem Amendement des Herrn Baron Apfaltrern angenommen. Bcrichterst. Frcih. v. Apfaltrern: (Liest den §. 21). Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Paust): Da sich Niemand meldet, bringe ich den §. 21 in der vorgetragenen Fassung zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind,
bitte ich, sitzen zu bleiben. (Eö erhebt sich Niemand.) Er ist angenommen. Bcrichterst. Frcih. v. Apfaltrern: (Liest den §. 22 .)