fine-tune/ocr_test_db/Obravnave deželnega zbora k...

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kein Interesse daran hat, das Uebereinkommen zu schließen. Ich bitte zu bedenken, 14 Zinsenerhöhung beträgt bei 40.000 fl., 50 fl., 3/4 würden also 150 fl. ausmachen. Es handelt sich also darum, ob das Land, um einen großen Bau zu ersparen, die Gefahr auf sich nehmen will, eoentuell 150 fl. jährlich beizutragen zu den Zinsen, welche die Stadt verliert. Ich glaube, daß diese geringe Summe vorzuziehen ist den eventuellen Auslagen, welche das Land im Falle der Bauführung in eigener Regie zu tragen hätte. Sie dürfen nicht übersehen, daß das Land nicht nur das Baukapital von 40.000 fl., sondern auch die Verwaltung des Gebäudes, sowie die Erhaltungskosten wird tragen müssen. Diese Kosten werden allerdings dem Lande zur I Last fallen und werden mindestens 150 fl. jährlich aus- ! machen. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß die Stadt je­ denfalls billiger bauen wird, als das Land. Das Land hat nicht die hiezu erforderlichen Kräfte zur Disposition, es ist auch nicht in der Lage, den Bau durch eigene Ingenieure überwachen zu lassen. Das Land kommt mit seinem Ingenieur nicht für die Hälfte der jetzigen Arbeiten auf, wie könnte es sich also noch in einen derartigen Bau einlassen. Ich verwahre mich nochmals dagegen, daß ich hier das Interesse der Stadt Laibach wahrnehme, sondern ich wahre hier nur die Interessen des Landes.
Abgeordneter Kreiherr v. Apfaltrern:
Ich sehe, daß, obwohl meines Erinnerns nicht die Spezialdebatte eingeleitet worden ist, wir uns dennoch darin beflnden. Ich möchte mir erlauben, noch einen Zusatzantrag zu stellen, welcher den Zweck hat, in den 1. Ausschußantrag eine gewisse Klarheit in der Richtung hineinzubringen, daß die Zinsengarantie, welche das Land der Stadtgemeinde Laibach oder einer sonstigen Bau­ unternehmung gewährt, für das Baukapital gegeben wird, und daß somit bei Behandlung der Verzinsung, welche das Baukapital erfährt, die Erhaltungskosten des Ge­ bäudes nicht in Anschlag kommen dürfen, denn sonst würde nach meinem Dafürhalten diese Zinsengarantie nicht unbedeutend in Anspruch genommen werden. Es ist aus dem Ausschußantrage zu ersehen, daß dies eigentlich auch die Idee des Verwaltungsausschusses ist, und ist dem so, so ist es besser, wenn man das mit klaren Worten sagt, damit hinterher nicht Zweifel ent­ stehen können. Ich bin in einem solchen Falle bereit, dem Antrage des Herrn Abgeordneten Ritter v. Vesteneck auf 53/4^ Verzinsung zuzustimmen, weil ich sehr gut einsehe, daß es im gegenseitigen Interesse gelegen ist, daß ein derar­ tiges Unternehmen zu Stande kommt. Die Verpflichtungen, welche dem Lande aus dem Baue in eigener Regie er­ wachsen würden, die Kostspieligkeit eines solchen Baues ist ein Gegenstand, worüber wir in neuester Zeit die eingehendsten Erfahrungen gemacht haben. Es ist auch thatsächlich richtig, daß die Stadt als soche, daß deren Bürger ein spezielles Interesse daran haben, in einer gewissen Weise wohlfeil zu bauen und solid zu arbeiten, da es ein hervorragendes Interesse der Stadtgemeinde ist, eine Landwehrkaserne zu bekommen. Aber eine höhere Verzinsung — wenn ein Viertel auch nicht viel ausmacht —■ möchte ich nicht für noth­ wendig halten, denn wir müssen bedenken, daß wir in
einer Zeit leben, wo alle größeren Geldinstitute ihre höher verzinsten Kapitalien dem Publikum kündigen, weil sie das Geld zu einem niedern Zinsfüße haben können. Die Bodencreditanstalt ist eben im Begriffe die 5 % Kapitalien, weil sie in Gold verzinslich sind, abzustoßen, um neue mit 4 y2 % zu emittiren. Das ist ein sicheres Zeichen des Geldüberflusses. Alle Sparkassen gehen mit dem Zinsfüße hinunter, die hiesige Sparkasse ist in der bittersten Verlegenheit, ihr Bargeld anzubringen. Ich glaube also, daß eine sehr hohe Zinsengarantie nicht nothwendig ist. Höher als 5 % muß man gehen, weil eine Amortisirung gegeben sein muß, und diese wird mit 3!i% hinreichend gegeben sein. Ich erlaube mir nun zu beantragen, es sei dem 1. Ausschußantrage beizufügen: „und beauftragt, sich hiebei zu bedingen, daß bei Berechnung der Verzinsung des Baukapitals die Erhaltnngskosten des Gebäudes außer Anschlag bleiben". (Predlog se podpira — Der Antrag wird unterstützt.)
Abgeordneter Dr. Witter n. Desteneck:
Ich muß mich kurz berichtigen. Ich habe früher angegeben, daß '/4 % von 40.000 fl. nur 50 fl. aus­ mache; das ist nicht richtig, es macht 100 fl. aus — 3/4 % würden also nicht 150 fl., sondern 300 fl. betragen.
Abgeordneter Dr. v. Schrey:
In Bezug auf das, was der Herr Abgeordnete Klun gesagt hat, muß ich mich den Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Dr. Ritter v. Vesteneck anschließen. Obwohl ich die Ehre habe, die Stadt Laibach zu vertreten, so habe ich hier doch nur die Frage im Auge, unter welchen Bedingungen es betn Landesinteresse ent­ spricht, sich dieser Last dadurch zu entledigen, daß sie die Stadtgemeinde Laibach übernimmt, und ob die Stadt­ gemeinde diese Last mit Garantirung einer 5- oder 53/4 Aigen Verzinsung übernehmen kann. Ich glaube, mit Gewährung einer 5 Aigen Verzinsung kann die Stadt­ gemeinde das Uebereinkommen nicht schließen, dann wird es sich zeigen, welche Auslagen das Land treffen werden, wenn es den Bau in eigener Regie führen müßte. Es ist erwähnt worden und ist auch in der Aus­ schußvorlage enthalten, daß die Stadtgemeinde ja mit 4'/ 2 ^ verzinste Gelder zur Disposition habe. Ich bin momentan nicht in der Lage, dies zu kontrolliren, allein es ist ein Unterschied, zu welchem Zinsfuß die Stadt­ gemeinde ein Anlehen in Händen hat, das sie in 50 Jahren zurückzahlt, oder um welchen Zinsfuß sie das Geld placiren muß, um der Verpflichtung der jährlichen Amortisation nachzukommen. Bei den dermaligen Verhältnissen des Zinsfußes wird die Gemeinde schwer die Amortisationsquoten auf­ bringen, weil sowohl die Sparkasse als alle anderen Geldinstttute Gelder nicht placiren können, daher auch nicht in Verzinsung annehmen. Die Stadtgemeinde kann das Geld zu jenem Zins­ füße nicht placiren, wie sie ihn bei Abschluß des Anlehens vor Augen gehabt hat. Die Folge ist, daß sie Aus­ lagen aus dem Anlehensfonde nur unter solchen Um­ ständen aufwendet, daß der Ertrag der Anlage dauernd entsprechend sei. Die Stadtgemeinde Laibach, welche schon bei anderweitigen Geldverzinsungen einen Schaden erleidet, wird also umsoweniger in den Bau