fine-tune/ocr_test_db/Obravnave deželnega zbora k...

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und die Grundzüge der für ihre Dienstleistung zu erthei­ lenden Instruction. Um nun in dieser Richtung die Grundlagen zu einem begründeten Urtheile zu finden, scheint es vor Allem un- umgänglich nothwendig, sich den Umfang der Geschäfts- Agende des Landes - Ausschusses selbst gegenwärtig zu halten. Dieselbe besteht nach Hauptkathcgorien eingetheilt:
1. In der Entfertigung der vormals der ständischen Körperschaft und rücksichtlich der ständisch Verordneten-Stelle zugewiesenen Geschäfte, worunter namentlich das Vorschlags- und Ernennungsrecht für Stiftplätze; — die Verwaltung der landschaftlichen Gebäude mit den sich daran knüpfenden Geldanweisungen und Verrechnungen, die Bauhafthaltung der Gebäude, die Theater-Oberleitung n. s. f., Erwähnung verdienen.
2. Die Verwaltung nachstehender Landesfonde und Anstalten, als: a) Des krainischen Grundentlastungs-Fondes; b) des Spitales mit der Gebär-, Findel- und Irren- anstalt sammt den bezüglichen Fanden; c) der Zwangarbeitsanstalt; d) des Landesfondes überhaupt mit allen ans demselben angewiesenen Zahlungsverbindlichkeiten; e) des ständischen Fondes im Allgemeinen; f) des Theaterfondes als solchem; g) des Landesculturfondes.
3. Alle Arbeiten zur Vorbereitung, Vorberathung der Landtagsvorlagen und zur Ausführung der Landtags- beschlüsse. Soll diese Agende einen ziffermäßigen Ausdruck finden, so muß bemerkt worden, daß der durchschnittliche Jahres- einlauf an Geschäftsstücken auf 4000 Nummern veranschlagt werden kann, daß das Vermögen, welches der Verwaltung des Landes - Ausschusses anvertraut ist, in runder Summe an 12,000.000 fl. betrage, und daß die Bewegung, welche in diesem Vermögen in einem Jahre stattfindet, am rich­ tigsten nach der Zahl der einzelnen Journal-Artikel oder Rechnungsposten gewürdiget werden kann, welche im Ver- waltungsjahre 1861 nicht weniger als 166.856 Journal- Artikel mit 11.262 Rechnungsbelegen betragen hat. Es ist begreiflich, daß zur Bewältigung dieser Ge- schäftsmasse eine bedeutende Anzahl von Arbeitskräften er­ forderlich sei, und daß das Augenmerk nicht nur darauf zu richten sein wird, ein entsprechendes Ebenmaß zwischen diesen und der dem Landes-Ausschusse zugefallenen Aufgabe zu finden, sondern insbesonders auch eine möglichst ein­ fache Geschäftsbehandlung in allen Zweigen anzubahnen. Uebergehend nun auf die Aufgaben der einzelnen Or­ gane und der einzelnen Kathegorien gelange ich zuerst zum Concepts-Personale.
Das Concepts - Personale
besteht unter der Leitung des Herrn Landeshauptmanns aus den vom Landtage gewählten Beisitzern des Landes - Aus­ schusses. Die Zahl derselben (vier) ist durch die Landes- ordnung, ihre Emolumente durch den Landtagsbeschluß vom 17. April 1861 normirt. Da der Landes - Ausschuß die ihm überwiesenen Ge­ schäfte in Collegial - Berathungen zu verhandeln und zu erledigen hat (§. 42 L.-O.), so tritt die Nothwendigkeit ein, daß über diese Berathungen ein genaues Protokoll geführt werde, worin die Abstimmung und der Beschluß genau zu registriren sind. Diese und die weitere Aufgabe, die Erle­ digungen in Gemäßheit der Beschlüsse zu formuliren, sind ein wesentliches Attribut eines eigenen Secretärs, der das
richtige Verständniß und die nöthige Auffassung besitzt, und bei dieser hochwichtigen Aufgabe mit Verläßlichkeit und Genauigkeit den ganzen Berathungs - Vorgang sicher zu stellen. Es war daher auch bei der vorbestandenen ständisch Verordneten - Stelle der Posten eines Secretärs mit dem Gehalte von 1200 fl. EM. systemisirt. Seit der im Jahre 1851 erfolgten Pensionirung des letzten ständischen Secre- tärs wurde jedoch seine Stelle nur substitutionsweise durch den ständischen Realitäten-Inspector versehen, welcher hiefür eine Remuneration mit 400 fl. EM. jährlich genoß. Diese Maßregel schien damals am Platze, weil die ständische Agende auf ein Minimum herabgesunken war, und man mit Rücksicht auf die schon damals in Aussicht gestellte Aenderung der Landesverfassung, unmittelbar vor der Acti- virung derselben den ständischen Fond nicht mit mehreren Ansprüchen belasten wollte.
Auch der Landes-Ausschuß hat sich bisher in gleicher Weise beholfen, allein die Erfahrung hat gezeigt, daß ein derlei Provisorium auf die Länge der Zeit/ohne der Sache selbst Abbruch zu thun, nicht gut fortdauern könne. Denn nebst der Rücksicht, daß die Function eines Secretärs eine so wichtige und eingreifende ist, daß man sie in keiner Richtung als eine nebensächliche ansehen kann, kommt hier zu beachten, daß die Beisitzer des Landes-Ausschusses aus der Mitte der Landtagsmitglieder gewählt werden, von denen manche ob ihres Charakters, ihrer Landeskenntnisse und ihres Patriotismus das gegründetste Anrecht hätten in den Landes-Ausschuß gewählt zu werden, denen jedoch an­ dererseits nach ihren Präcedentien jene Fertigkeit im schrift­ liche Ausdrucke nicht zur Seite steht, welche zur form- gerechten Entfertigung der Geschäfte im Allgemeinen noth­ wendig oder doch wunschenswerth erscheint. Soll nun in solchem Falle das Geschäft nicht in's Stocken gerathen, so wird es unvermeidlich, daß dem Landes-Ausschusse ein im Concepte gewandten Secretär zur Seite stehe. Eine weitere Rücksicht, welche hiebei als entscheidend mit in die Wagschale gelegt wurde, ist der Umstand, daß die Persönlichkeiten des Landes - Ausschusses alle 6 Jahre wechseln können. Wer nun jemals in der Lage war, eine für ihn neue Agende zu übernehmen, der weiß es, wie viel Blühe und Zeit es oft braucht, um den abgerissenen gaben einer Verhandlung am gehörigen Orte wieder auf­ zufinden, und wie ersprießlich es in solchem Falle ist, bei der Stelle, wo mau wirken soll, Jemanden zu finden, der kurzen und aktenwichtigen Ausschluß oder doch hinweisende Andeutungen darüber geben kann, was in dem einen oder dem andern Falle bisher bereits vorgekommen sei. Der Secretär würde in diesem Falle gleichsam das stabile Ele­ ment in der alle 6 Jahre sich wiederholenden Fluctuation des Landes-Ausschusses bilden. Er würde das Verbin- dungsglied zwischen dem abtretenden und dem neu antre­ tenden Landes-Ausschuß und den natürlichen Wegweiser für den letztem vorstellen. Es kann ferner nicht übersehen werden, daß die Lan- des-Ausschüsse fast ohne Ausnahme noch andern Geschäfts- und Berufspflichten obzuliegen haben, und daß auch in der Agende des Landes-Ausschusses viele Einläufe vorkom­ men, deren Bearbeitung in allen andern Bureaux einem Concepts - Beamten minderer Kategorie deßhalb zu über­ lassen räthlich erscheint, um so die Zeit zu gewinnen, mit desto größerer Sorgfalt die meritorischen Anträge und Ent­ scheidungen vorzubereiten. Ebenso könnte dem Secretär die Mitsperre bei der Depositenkasse, dann die Interveni- rung bei Accord und Collaudirungs-Verhandlungen, Scon- trirungen und andern Commissionen überlassen werden.