Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, welcher da­ hin geht: (Liest denselben). Jene Herren, welche mit diesem Anträge einverstan­ den sind, bitte ich, sich zu erheben, i Geschieht.) Der Ausschußantrag ist angenommen. Es kommt nunmehr der Antrag des LandesaiiS- schusseS auf Abschreibung einer Schuld des Theaterfondes an den ständischen Fond pr. 19.000 fl. sammt den rück­ ständigen Interessen. Ich bitte den Herrn Abgeordneten v. Strahl den Bericht hierüber zu erstatten. Berichterstatter v. Strahl: Der Gegenstand, wel­ chen ich dem h. Hause vorzutragen die Ehre habe, berührt nicht sowohl die allgemeinen Interessen, als wie vielmehr zwei specielle Fonde, die in der Verwaltung des LandeS- auSschiisses stehen, den Theaterfond und den ständischen Fond. Er berührt auch nicht sowohl daS Principielle der Frage, welche Stellung das Theater künftighin dem Lande gegenüber, der Commune gegenüber haben soll, sondern, er betrifft, wie gesagt, mehr die Form, mehr die Lösung einer Rechnungsfrage. Um nun in diesem Gegenstände zu einem richtigen Ur- theile zu gelangen, ist es nothwendig die faktischen und recht­ lichen Berhältnisse und Beziehungen des hierortigen Theaters, sowohl dem sogenannten Theatersonde, als auch dem ständi­ schen oder Proviiizialsande gegenüber, näher ins Auge zu fassen. Das gegenwärtige Theatergebände, war bis zum Jahre 1764 nur als ständische Reitschule benützt; erst im gedachten Jahre wurde dieses Gebäude zu einem Theater- und Ballsaale umgestaltet. Die Kosten dieser Umstaltung trug zum Theile die krainerische Landschaft, zum Theil wurden selbe durch den Verkauf einzelner Logen an Pri­ vate aufgebracht. Bei diesen Verkäufen wurde den betreffenden Käu­ fern daS freie Eigenthum dieser Logen dergestalt znge- sichert, daß sie mit denselben wie mit ihrem übrigen Hab und Gut frei zu schalten und zu walten befugt waren. Es wurde damals auch ein eigener Theater-Jnspec- tor bestellt, in dessen Obliegenheit eS lag, die>e Logenkauf­ schillinge , dann den ZinS für die in diesem Gebäude ge­ gebenen Bälle, Schau- n»d Singspiele einzuheben. Dieß waren, so weit sich die Spuren nach rückwärts verfolgen lassen, die ersten Anfänge eines Theaterfondes, welcher jedoch damals und bis zum Jahre 1773 keine abgesonderte Verrechnung hatte, und auch ohne weitere Beihilfe in sich selbst die Mitteln zur Deckung der damals sicherlich auch nur geringen Theatererfordernisse gefunden haben mochte. Erst im Jahre 1773 fand man eS nöthig, für diesen Fond ein specielles Verrechnungssystem einzuführen, worüber das in dem Archive erliegende Theater - Rechnungsbuch ei­ nige wenn auch nur spärliche Ausschlüsse gibt. Als in der Folge bei zunehmendem Geschmacke an theatralischen Vorstellungen und Ballunterhaltungen, der Raum im Theater-Gebäude zu beschränkt wurde, haben die Stände das ihnen gehörige alte Gymnasial - Gebäude in den Jahren 1786 und 1787 zu einem förmlichen Re- doutenfaale umgestaltet, und wurden die Kosten dieser Umstaltung mit dem Erlöse von 12 von verschiedenen adeligen Familien gestifteten Feldstücken mit circa 6240 fl. bestritten. Bei zunehmenden Theatcrersordernissen wurde auch das Erträgniß der neben der Redoute liegenden früher zu Schulzwecken gewidmeten Häuser Eonsc. Nr. 136 und 137 von den Ständen dem Theatersonde gewidmet. So blieben die Dinge bis znm Jahre 1809, in welchem die französische Occnpation das Eigenthum aller Fonde, somit auch jenes der Stände und der Landschaft, einzog. Demungeachtet hat auch die französische Zwischen- Regierung in der obigen Bestimmung dieser Gebäude nichts geändert. Nach der Reoccupirung Krain's wurde mit Note der k. f. Organistrungs - Hofcommission vom 29. Juni 1814 bezüglich dieser Gebäude bemerkt, daß dieselben nicht anders als für ein verbliebenes Eigenthum des ständischen oder des an feine Stelle getretenen ProviiizialfoudeS an­ gesehen werden können; nur sei eS nöthig die Einkünfte und die Ausgaben dieser Theater - und Redouten - Anstalt immer ganz abgesondert verrechnen zu lassen, weil eS nicht billig wäre, daß der dem ganzen Lande gehörige und die Auslagen für wichtigere Zwecke bedeckende Provinzialfond zum Theater und zu der Redoute in Laibach Beiträge leiste. Auch, so heißt eS weiter in dieser Note, wird sich die Theater - und Redouten - Anstalt mit den dazn gehö­ rigen beiden Häusern Nr. 136 und 137 bei einer klugen Wirthschast und gehörigen Ordnung ganz wohl allein er­ halten können". Zur Verwaltung wurde damals eine eigene Direktion bestellt. Allein die in dieser Note ausgesprochene Erwartung zeigte sich bald alS trügerisch. Die Einkünfte dieser Objecte reichten kaum hin die Steuern und Kosten der sarta tecta zu bestreiten; es mußte, als im Jahre 1829 an der Hinterseite des Thea­ ters eine Zubaute nothwendig wurde, ein Darlehen von 1600 fl. ausgenommen, und vom Jahre 1816 an, Vor­ schüsse ans dem Provinzialfonde entnommen werden. Als es endlich bei der sich von Jahr zu Jahr stei­ gernden Häusersteuer dahin kam, daß namhafte Stener-- rückstände erwuchsen, wurde unter dem 9. Mai 1825 zur Refundirung dieser Vorschüsse und zur Herein- bringung der Steuerrückstände die politische Sequestration dieser Gebäude verhängt, ja es kam so weit, daß im Jahre 18,j%7 aus Abgang von Geldmitteln gar keine Theatervorstellungen mehr gegeben wurden. Auch nach der im Jahre 1833 erfolgten Rückstel­ lung der in Rede stehenden drei Gebäude an die vorbe- staiideneu Stände, blieb sowohl die Sequestration als auch die von,dem ständischen Einflüsse unabhängige Tbcater- Ober - Direction aufrecht, bis endlich über vielfältige Bit­ ten und Vorstellungen mit a. h. Entschließung vom 14. October 1842 unter gleichzeitiger Aufhebung der bisheri­ gen Sequestration den Ständen die eigene Verwaltung des Theatersondes gegen dem überlassen wurde, „daß die Gebarung dieses speciellen FondeS fernerhin abgesondert von jenem deS eigentlichen ständischen Hauptsondes, und unter der allgemeinen auf alle ökonomischen ständischen Agenden sich erstreckenden Oberaufsicht deS GuberninmS geführt, und abgesonderte Rechnung gehalten werde". Die Einkünfte dieses FondeS, insoferne er ausschließ­ lich ans den den Ständen bereits rückgestellten Gebäuden bestanden hat, sollten jedoch nicht der freien Verfügung der Stände überlassen, sondern bei der zur Bestreitung ihrer Auslagen ans dem Staatsschätze zu erfolgenden Dotation in Anschlag gebracht werden" (Hoskzl. Dekret 20. Novemb. 1842). Im Jahre 1844 wurde zunächst aus Rücksichten der Feuersgesährlichkeit die Frage wegen deS Umbaues und wegen der Vergrößerung des Theaters angeregt. Da­ durch sollte auch der Theaterfond nette Logen gewinnen. Der einschlägige Bansond wurde gebildet: