werden, würden, wenn dasselbe nicht existiren würde, nach Laibach ins Krankenhaus gebracht werden. Und eben dadurch, weil durch dieses Spital eine Erleichterung des Krankenhauses in Laibach erfolgt, ergibt sich auch eine theilweise Erleichterung für den Landesfond. Wenn man bedenkt, daß das Land an und für sich schon so große Opfer geleistet hat für die Ver­ besserung der Wohlthätigkeitsanstalteu, wenn man weiter bedenkt, welche ungeheuern, exorbitanten Forderungen fort und fort von der Sanitätsbehörde an das Land gestellt werden bezüglich der Wohlthätigkeitsanstalten, so kann man sich der Ueberzeugung nicht verschließen, daß jede Unterstützung auf diesem Gebiete, wenn sie auch noch so minutiös ist, von der Landesvertretung beachtet zu werden verdient. Das Spital in Rudolfs­ werth beziehungsweise die Dienstleistung des Petenten beweisen dieses. Uebrigens ist der Petent in sehr hohem Alter und hat noch für seine Kinder zu sorgen. Alle diese Umstände haben den Finanzausschuß bewogen, dem hohen Landtage zu beantragen, „Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem Herrn Franz Jpavitz in Rudolfswerth wird für seine mehrjährige ärztliche Mühewaltung im Ru­ dolfswerther Gemeindespitale ein für allemal eine Re­ muneration per 100 fl. aus dem Landesfonde bewilliget". (Predlog obvelja brez razgovora — der Antrag wird ohne Debatte genehmiget.) Berichterstatter Deschmann: Es hat sich der Aushilfslehrer Pibernik zu St. Gregor im Bezirke Großlaziö an den Bezirksschulrath Gottschee mit der Bitte gewendet, man möge ihm mit Rücksicht auf sein hohes Alter und seine vieljährige Dienstleistung eine Gnadenpension in einem entsprechenden Betrage bewilligen. Der Bezirksschulrath beantragte eine Gnadenpension von 300 fl., und es ist dieses Gesuch seinerzeit schon dem Landesausschusse im Wege des k. k. Landesschul- rathes zugekommen. Der Landesausschuß jedoch glaubte dieses Gesuch bei dem hohen Landtage nicht befürworten zu können, indem aus den vorgelegten Zeugnissen zu ersehen ist, daß der Bittwerber den größten Theil seiner Schuldienstleistung im benachbarten Croatian zugebracht hat. Es geht aus den mitgetheilten Akten hervor, daß er durch 4 Jahre den Lehrer- und Organistendienst in Hönigstein in Krain versehen hat, von dort kam er nach Oubar, wo er durch 2 Jahre und 6 Monate zur größten Zufriedenheit der Bevölkerung den Schuldienst versah. Dann kam er wieder nach Krain, und zwar nach Ambrus in Dürrenkrain, wo er längere Zeit Verwendung im Schuldienste fand, von da übersiedelte er in die Pfarre Hönigstein, wo er zugleich auch Meßnerdienste versah und eine Privatschule besorgte, welche Privatschule zur damaligen Zeit die Stelle einer Pfarrschule vertrat. Nun kam er nach Prezid um eine Stelle ein, und er besorgte den Schuldienst an dieser Schule vom Jahre 1856 bis 1874. Erst in Croatien legte er die Lehr- anits-Prüfung ab, er produzirt diesfalls das Zeugniß für eine Unterlehrerstelle, welches nicht gerade eine be­ sonders entsprechende Classifikation ausweist. Auf Grund dieses Zeugnisses wurde er im Jahre 1861 zum definitiven Lehrer in Prezid ernannt. Nun aber mußte es dem Landesausschusse auffallen, warum ein als definitiver Lehrer in Croatien bediensteter Schul­ lehrer seinen Dienstposten verließ, um als Aushilsz- lehrer in St. Gregor im Jahre 1874 angestellt z„ werden. Er befindet sich bereits int 65. Jahre und soll im laufenden Jahre seines Aushilfsdienstes verlustig ge­ worden sein, er lebt in sehr dürftigen Verhältnissen, und hat für ein Weib und für zwei Kinder zu sorgen. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß dieser Lehrer im Lande Krain nur als Aushilfslehrer bloß durch 4 Jahre gedient hat, und in weiterer Erwägung, daß der Lehrer­ pensionsfond aus eigenen Mitteln den Ansprüchen der penstonirten Lehrer nachzukommen nicht im Stande ist und bereits im nächsten Jahre ein Zuschuß von 7000 fl. aus dem Landesfonde wird geleistet werden müssen, beantragt der Finanzausschuß: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Das. Gesuch des Franz Pibernik um Erwirkung und Flüssigmachung einer Gnadeupeusion werde abge­ wiesen." Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Dollhof hat das Wort. Abgeordneter Wilhelm Dosshof: Ich kann dem Antrage des Finanzausschusses un­ möglich zustimmen, daß der provisorische Lehrer Pibernik nur aus dem Grunde, weil er längere Zeit in Croatien seine Dienste geleistet hat, nunmehr, nachdem er hier dienst­ untauglich geworden ist, ohne jede Pension, ohne jede Gnadengabe entlassen werden sollte. Ich kann mich recht gut erinnern, daß zu jener Zeit, als ich in Croatien diente, der Lehrer Pibernik von Seite des Ortsschulrathes wiederholt belobt wurde, daß er als Lehrer in Prezid, namentlich was Landwirth- schaft und Pomologie betrifft, nennenswerthe Erfolge erzielte. Er wurde später zum Aushilfslehrer in St. Gregor ernannt, er ist alt und gebrechlich an Geist und Körper, er konnte den neuen Anforderungen nicht ent­ sprechen, und so fand sich der Bezirksschulrath Gottschee veranlaßt, seine Stelle auszuschreiben, damit er durch einen würdigern Lehrer ersetzt werde. Er hat auch während dieser vier Jahre, was Landwirthschaft betrifft, recht gute Dienste geleistet, indem er von Ort zu Ort ging und in den Gärten der Grundbesitzer Veredlungen an Obst­ bäumen vornahm. Er steht ganz vermögenslos, dürftig da, der Ge­ fahr des Hungertodes preisgegeben und hat zwei Kinder zu ernähren. Es wäre nach meiner Ansicht lieblos, wenn wir diesem Manne, der über 40 Jahre, sei es in der frühern 9tera, sei es in der Gegenwart, dem Lande Krain und dem angrenzenden Croatien denn doch gute Dienste geleistet hat, ganz hilflos dastehen ließen. Ich glaube in dieser Richtung nicht irre zu gehen, wenn ich den Antrag stelle, für den Lehrer Pibernik eine Gnaden­ pension im Betrage von 150 fl. bewilligen zu wolle», und bitte meinem 9lntrage die Zustimmung nicht versa­ gen zu wollen. (Predlog se podpira — der Antrag wird unterstützt.) Landeshauptmann: Ich ersuche um genauere Präzisirung des terminus a quo — von welchem Tage an — und aus welchem Fonde die Bezahlung der Pension beantragt wird.