und die Grundzügc der für ihre Dienstleistung 311 erthei­ lenden Instruction. Um nun in dieser Richtung die Grundlagen 311 einem begründeten Urtheile 51 t finden, scheint es vor Allein nn- urngänglich nothwendig, sich den Umfang der Geschäfts- Agende des Landes - Ausschusses selbst gegenwärtig 511 halten. Dieselbe besteht nach Hauptkathcgoricn eingetheilt: 1 . In der Entfertigung der vormals der ständischen Körperschaft und rücksichtlich der ständisch Vcrordncten-Stelle zugewiesenen Geschäfte, worunter namentlich das VorschlagS- und Ernennungsrccht für Stiftplätze; — die Verwaltung der landschaftlichen Gebäude mit den sich daran knüpfenden Geldanweisungen und Verrechnungen, die Banhafthaltung der Gebäude, die Theater-Oberleitung n. s. f., Erwähnung verdienen. 2. Die Verwaltung nachstehender Landcsfonde und Anstalten, als: a) Des kraiuischcn Grnndentlastuiigs-Foiidcs; b) des Spitales mit der Gebär-, Findel- und Irren- anstalt sammt den bezüglichen Fanden; c) der Zwangarbcitsanstalt; d) des Landcssondcs überhaupt mit allen ans demselben angewiesenen Zahlungsverbindlichkeiten; <•) des ständischen FondeS im Allgemeinen; f) des Thcatcrfondcs als solchem; g) des LandeSculturfondes. 3. Alle Arbeiten 3 m Vorbereitung, Vorbcrathnng der Landtagövorlagcn nutz zur Ausführung der Laiidtags- bcschlüssc. Soll diese Agende einen ziffcrmäßigcn Ausdruck finden, so muß bemerkt worden, daß der durchschnittliche Jahres- cinlauf an Gcschäftsstücken auf 4000 Nummern veranschlagt werden kann, daß das Vermögen, welches der Verwaltung des Landes - Ausschusses anvertraut ist, in runder Summe an 12,000.000 fl. betrage, und daß die Bewegung, welche in diesem Vermögen in einem Jahre stattfindet, am rich­ tigsten nach der Zahl der einzelnen Journal-Artikel oder Rechnungsposten gewürdigct werden kann, welche im Vcr- waltnngSjahre 1861 nicht weniger als 166.856 Journal- Artikel mit 11.262 Rechnungsbelegen betragen hat. Es ist begreiflich, daß zur Bewältigung dieser Gc- schäftsmasse eine bedeutende Anzahl von Arbeitskräften er­ forderlich sei, und daß das Augenmerk nicht nur darauf zu richten sein wird, ein entsprechendes Ebenmaß zwischen diesen und der dem Landes-Ansschnssc zugefallenen Aufgabe zu finden, sondern iuSbesouders auch eine möglichst ein­ fache Gcschüftsbchaudlung in allen Zweigen anzubahnen. Uebergehcnd nun auf die Aufgaben der einzelnen Or­ gane und der einzelnen Kathcgorieii gelange ich zuerst zum Coucepts-Personale. Das Concepts - Personale besteht unter der Leitung des Herrn Landeshauptmanns and den vom Landtage gewählten Beisitzern des Landes - Aus­ schusses. Die Zahl derselben (uier) ist durch die Laudes- ordnung, ihre Emoluineirte durch den Landtagsbcschluß vom 17. April 1861 normirt. Da der Landes - Ausschuß die ihm überwiesenen Ge­ schäfte in Collegia! - Berathungen zn verhandeln und zu erledigen hat (§. 42 L.-O.), so tritt die Nothwendigkeit ein, daß über diese Berathungen ein genaues Protokoll geführt werde, worin die Abstimmung und der Beschluß genau zu registriren sind. Diese und die weitere Aufgabe, die Erle­ digungen in Gemäßheit der Beschlüsse 311 formulirat, sind ein wesentliches Attribut eines eigenen Secrctärs, der daö richtige Verständniß und die nöthige Auffassung besitzt, und bei dieser hochwichtigen Aufgabe mit Verläßlichkeit und Genauigkeit den ganzen Bcrathiings - Vorgang sicher zu stellen. ES war daher auch bei der vorbestandcueu ständisch Verordneten - Stelle der Posten eines Secrctärs mit dem Gehalte von 1200 fl. CM. systcinisirt. Seit der im Jahre 1851 erfolgten Peusionirmig des letzten ständischen Sccrc- tärs wurde jedoch seine Stelle nur substitutionsweise durch den ständischen Rcalitüteii-Jiispcctor versehen, welcher hiefür eine Remuneration mit 400 fl. CM. jährlich genoß. Diese Maßregel schien damals am Platze, weil die ständische Agende auf ein Minimum herabgesunkcn war, und man mit Rücksicht auf die schon damals in Aussicht gestellte Aenderung der Landesverfassung, unmittelbar vor der Acti- virung derselben den ständischen Fond nicht mit mehreren Ansprüchen belasten wollte. ..Auch der Laiidcs-Auöschuß hat sich bisher in gleicher Sbeifc beholfen, allein die Erfahrung hat gezeigt, daß ein derlei Provisorium auf die Länge der Zeit/ohne der Sache selbst Abbruch zu thun, nicht gut fortdauern könne. Denn nebjt der Rücksicht, daß die Function eines Secrctärs eine so wichtige und eingreifende ist, daß man sic in keiner Richtung als eine nebensächliche ansehen kann, kommt hier zu beachten, daß die Beisitzer des LgndcS-Ausschusscs aus der Mitte der Landtagöinitglicdcr gewählt werde», von denen manche ob ihres Charakters, ihrer Landcskenntiiisse und ihres Patriotismus das gegründetste Anrecht hätte» in beu Landeö-Ausschuß gewählt zu werden, denen jedoch an­ dererseits nach ihren Präccdcntien jene Fertigkeit im schrift­ liche Ausdrucke nicht zur to.ite steht, welche zur form* gerechten Entfertigung der Geschäfte im Allgemeinen noth­ wendig oder doch wunschcuswcrth erscheint. Soll nun in solchem tyoUc das Geschäft nicht in's Stocken gerathen, so wird es unvermeidlich, daß dem Laudcs-Ausschusse ein im Concepte gewandten L-ecrctär zur Seite stehe. Eine weitere Rücksicht, welche hiebei als entscheidend mit in die Wagschale gelegt wurde, ist der Umstand, daß die Persönlichkeiten des Landes - Ausschusses alle 6 Jahre wechseln könne». Wer nun jemals in der Lage war, eine für ihn neue Agende zu übernchmcn, der weiß es, wie viel Blühe und Zeit es oft braucht, um den abgerissenen gaben einer Verhandlung am gehörigen Orte wieder auf­ zufinden, uiid wie ersprießlich es in solchem Falle ist, bei der Stelle, wo mau wirken soll, Jemanden zu finden, der kurzen und akteuwichtigen Ausschluß oder doch hinweisende Aiidciitiingen darüber geben kaun, was in dem einen oder deui anbeut Falle bisher bereits vorgekommen sei. Der Secretür würde in diesem Falle gleichsam das stabile Ele­ ment in der alle 6 Jahre sich wiederholenden Fluctuation des Landes-Ausschusses bilden. Er würde das Vcrbi»- diiiigögticd zwischen dem abtretenden und dem neu antre­ tenden Landes-Ausschuß und den natürlichen Wegweiser für den letztem vorstellen. Es^ kann ferner nicht übersehen werden, daß die Lan- dcs-AuSschitssc fast ohne Anöiiahinc noch andern Gcschäfts- uiid Bcrufspflichteii obzuliegen habe», und daß auch in der Agende des Landes-Ansschusses viele Einläufe vorkom­ men, deren Bearbeitung in allen andern Bureaux einem Concepts - Beamten minderer Kategorie deßhalb z» über­ lassen räthlich erscheint, um so die Zeit zu gewiuiicn, mit desto größerer Sorgfalt die iiicritorischeit Anträge und Ent­ scheidungen vorzubereiten. Ebenso könnte dem Sccrctär die Mitsperrc bei der Depositenkasse, dann die Jntcrvcni- ruiig bei Accord und Collaudirungö-Vcrhaudlungeii, Scon- trirnngeii und andern Commissionen überlassen werden.