fine-tune/ocr_test_db/Stenographifcher_Bericht_6....

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2023-08-02 16:23:35 +02:00
und die Grundzüge der für ihre Dienstleistung zu erthei- lendcu Instruction. Um nun in dieser Richtung die Grundlagen zu einem begründeten Urtheile zu finden, scheint eS vor Allem un­ umgänglich nothwendig, sich den Umfang der Geschüsts- Agende des Landes - Ausschusses selbst gegenwärtig zu halten. Dieselbe besteht uach Hauptkathegorieu eiugetheilt: 1 . In der Eutsertiguug der vormals der ständischen Körperschaft und rücksichtlich der ständisch Bcrordneten-Stelle zngewiesenen Geschäfte, worunter namentlich das BorfchlagS- und ErnennnngSrecht für Stiftplätze; — die Verwaltung der landschaftlichen Gebäude mit de» sich daran knüpfenden Gcldanwcisnngcn und Verrechnungen, die Banhafthaltung der Gebäude, die Theater-Oberleitung it. f. f., Erwähnung verdienen. 2. Die Verwaltung nachstehender LandeSfonde und Anstalten, als: h ) Des krainifchen Grundentlastungs-FondeS; b) des SpitaleS mit der Gebär-, Findel- uud Irren­ anstalt fammt den bezügliche« Fondcn; c) der ZwangarbeitSanftalt; d) des LandeSfondeö überhaupt mit allen aus demselben
angewiesenen Zahlungsverbindlichkeiten; «>> des ständischen Fondcs im Allgemeinen; des TheaterfoudeS als solchem;
des LandesculturfondeS. 3. Alle Arbeiten zur Vorbereitung, Vorbcrathnng der Laudtagövorlageu und zur Ausführung der Landtags­
beschlüsse. Soll diese Agende eilten ziffermäßigen Ausdruck finden, so muß bemerkt worden, daß der dnrchfchuittlichc JahreS-
einlanf an Geschäftsstücken auf 4000 Nummern veranschlagt werden kann, daß das Vermögen, welches der Verwaltung des Landes - Ausschusses anvertraut ist, in runder Summe
an 12,000.000 fl. betrage, und daß vie Bewegung, welche in diesem Vermögen in einem Jahre stattfiudet, am rich­
tigsten nach der Zahl der einzelnen Journal - Artikel oder Rechnungsposten gewürdigct werden kann, welche im Vcr- waltungsjahre 1861 nicht weniger als 166.806 Journal- Artikel mit 11.262 Rechnungsbelegen betragen hat. Es ist begreiflich, daß zur Bewältigung dieser Ge­ schäftsmasse eine bedeutende Anzahl von Arbeitskräften er­
forderlich fei, und daß das Augenmerk nicht nur darauf zu richten fein wird, ein entsprechendes Ebenmaß zwischen diesen und der dem LandrS-Ansschnsse zugefallenen Aufgabe zu finden, sondern iusbesonderS auch eine möglichst ein­ fache Geschäftsbehandlung in allen Zweigen anz»bahnen. Uebergehend mm ans die Aufgaben der einzelnen Or­ gane und der einzelnen Kathegorien gelange ich zuerst zum ConccptS-Pcrfonale.
Das Conrrpts - Prrsonale
besteht unter der Leitung des Herrn Landeshauptmanns ans den vom Landtage gewählten Beisitzern des Landes - Aus­ schusses. Die Zahl derselben (vier) ist durch die Landcs- ordnnng, ihre Emolumente durch den Landtagsbeschluß vom 17. April 1861 normirt. Da der Landes - Ausschuß die ihm überwiesenen Ge­ schäfte in Eollegial - Berathnugen zu verhandeln und zu erledigen hat (§. 42 L.-O.), so tritt die Nothwendigkrit ein, daß über diese Berathungen ein genaues Protokoll geführt werde, worin die Abstimmung und der Beschluß genau zu registriren sind. Diese und die weitere Aufgabe, die Erle­ digungen in Gemäßheit der Beschlüsse zu fonnulireu, find ein wesentliches Attribut eines eigenen Secretärs, der das
richtige Verständniß und die nöthige Auffassung besitzt, und bei dieser hochwichtigen Ausgabe mit Verläßlichkeit uud Genauigkeit den ganzen Bcrathnngs - Vorgang sicher zu stelle».
Es war daher auch bei der vorbestaudeueu ständisch Verordiieteii - Stelle der Posten eines Secretärs mit dem Gehalte von 1200 fl. CM. systemisirt. Seit der im Jahre 1851 erfolgten Pensionirnug des letzten ständischen Secrc- tärä wurde jedoch seine Stelle nur substitutionsweise durch den ständischen Realitäten-Jnspectvr versehen, welcher biesiir eine Remuneration mit 400 fl. EM. jährlich genoß. Diese Maßregel schien bomald an. Platze, weil die ständische Agende auf ein Minimum herabgesuukcu war, und man mit Knck,icht aus die schon damals in Aussicht gestellte Äendernug der Landesverfassung, unmittelbar vor der Acti« u.rung derselben den ständischen Fond nicht mit mehreren Ansprüchen belasten wollte.
Auch bei Laildes-AilSschuß hat sich bisher in gleicher pei|c beholfen, allein die Erfahrung hat gezeigt, daß ein
St' £0m'Dmn»a,,f d-c/a.,ge der Zeit, ohne der Sache I 1 ] Abbruch zu thmi, nicht gut fortdaueru föitite. Dcuu nebst der Rücksicht, daß die Function eines Secretärs eine ,o wichtige und eingreifende ist, daß man fit in keiner
Richtung als eine nebensächliche atifchcn kann, kommt hier
zu beachten, daß die Beisitzer des Landes-Ausschusseö aus der Mitte der Laudtagsuutgliedcr gewählt werden, von denen manche ob ihres Charakters, ihrer LandcSkcnntnisse und ihres Patriotismus das gegründetste Anrecht hätten in den LandeS-UnSschnß gewählt zu werden, denen jedoch an­
dererseits nach ihren Präccdcntien jene Fertigkeit im schrist- chen AuSdrucke nicht zur Seite steht, welche zur sonn» fleiechten Entfertignng der Geschäfte im Allgemeinen noth- wendig oder doch wüiischeuswerth erscheint. Soll nun in solchem Falle das Geschäft nicht ins Stocken gerathc», so wild es unveimcidlich, daß dem Laiides-Ausschnsse ein im Concepte gewandten Secretär zur Seite stehe.
Eine weitere Rücksicht, welche hiebei als entscheidend uut in die Wagschalc gelegt wurde, ist der Umstand, daß die Persönlichkeiten des Landes - Ausschusses alle 6 Jahre wechseln können, iber nun jemals in der Lage war, eine siii ihn neue Ageude zu übernehmen, der weiß es, wie viel Mühe und Zeit co oft braucht, um de» abgerissenen Faden einer Verhandlung am gehörigen Orte wieder auf- zusiuden, uud wie ersprießlich es in solchem Falle ist, bei der -stelle, wo man wirken soll, Jemanden zu finden, der kurzen und aktenivichtigen Aufschluß oder doch hinweisende Andeutungen daiüber geben kann, was in dem einen oder
dem ändern Falle bisher bereits vorgekummeu sei. Der Secretär würde in diesem Falle gleichsam das stabile Ele­ ment ui der alle 6 Jahre sich wiederholenden Fluktuation M Landes - Ans,chns,es bilden. Er würde das Verbin­ dungsglied zwischen dem abtretenden und dem neu antre-
teiideii Laudes-Ausschuß und den natürlichen Wegweiser für deu letztem vorstelleu.
ES kann ferner nicht übersehen werben, daß die Lan- deS-AnSschüsse fast ohne Ausnahme noch ändern Geschäfts« und Bernföpflichten obzuliegen haben, nnb daß auch in der Agende des LandeS-AnSschusseS viele Einläufe Vorkom­ men , bereit Bearbeitung in allen ändern Bnreaux einem EouceptS - Beamten minderer Kategorie deßhalb zu über­ lassen räthlich erscheint, um so die Zeit zu gewinnen, mit desio größerer Sorgfalt die nieritorischen Anträge und Ent­ scheidungen üorjubereiten. Ebenso könnte dem Secretär
die Mitsperre bei der Depositcukassc, daun die Julcrveni- rung bei Accord und Collaudirungs-Verhaudluugcii, Seou- tririmgen und ändern Commissionen überlassen werden.