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2023-07-31 12:33:32 +02:00
0000 Soll der Landtag als dermaliger verfassungsmäßiger Vertreter des Landes den Faden der Verhandlung wieder aufnehmen oder darf er ohne sich dem Vorwürfe träger Sorglosigkeit auszusetzen zuwarten bis die Staatsverwaltung etwa bei den veränderten Verhältnissen auch diese karge Dotation dem Lande entziehe unter dem Vorgeben daß dieselbe nur eine int Gnadenwege den v o r b c st a n d c n e n Stünden gewährte Aushilfe gewesen sei und mit diesen zugleich aufgehört habe
0001 5. Ant. Graf v. Auersperg
0002 Denn haben wir kein Anlehen so müssen wir die 36 % jetzt zahlen und bis auf 55 ° 0 somit mit allen andern LandesUmlagcn bis auf 70 ° 0 die Steuerzuschläge hinauf treiben
0003 Ich stelle in dieser Beziehung die Unterstütznngsfrage