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2023-08-02 16:23:35 +02:00
Beilage 60.
Bericht
des Rechenschaftsberichts - Ausschusses zum §. 7 und 11 des Rechenschaftsberichtes.
ad §. 7.
ad 1. Der Landesausschuss berichtet im Eingänge des §. 7 des Rechenschaftsberichtes über die in der Sitzung vom 14. Mai 1875 erhaltene Weisung in Betreff' der Ueberwachung der Bezirksstrassenvertheilung. Der Bericht erwähnt in Kürze, dass der Landesausschuss einen direkten Einfluss auf die Strassen- vertheihmg nur in jenen Fällen nehmen könne, wo Beschwerden gegen diese Vertheilung seitens der betreffenden Gemeinden an den Landesausschuss einlangen, und versichert schliesslich, dass der Landesausschuss es nicht un­ terlässt, bei jedem sich ergebenden Anlasse die Vertheilung der Strassenerhaltung im Sinne des Gesetzes zu überwachen. Insoweit der Rechenschaftsberichts-Ausschuss in der Lage war, sich über den Gang und Stand der Be- zirksstrassenvertheihmgen zu infornüren, hat er die Wahrnehmung gemacht, dass sich dabei in manchen Fällen Schwierigkeiten ergeben, welche die betreffenden Strassen-Ausschüsse bei den vorhandenen Verhältnissen im eigenen Wirkungskreise nicht zu beheben in der Lage sind, dass in Folge dessen die verschiedensten Rekurse eingebracht werden, welche in Verbindung mit den diesfalls nothwendigen oft langwierigen Erörterungen und Schreibgeschäften hei manchem Strassen-Ausschusse eine erklärliche Abneigung gegen die Durchführung weiterer oft sehr nothwendiger Neuvertheilungen verursachen. Dieser letztere Umstand kombinirt sich in einzelnen Fällen auch mit der leider nicht seltenen Indolenz der Gemeinden, ihren öffentlichen Verpflichtungen gegenüber, oder auch mit der Besorgniss man­ cher Gemeinden, dass ihnen bei einer allfälligen Neuvertheilung ein grösserer Strassentheil zugewiesen werden könnte, als dies bisher der Fall war; — und so bleibt im erklärlichen stillen Einverständnisse mancher nicht unwich­ tige und einer Neuvertheilung sehr bedürftige Strassenzug — bei der alten Zuweisung, welche in nicht seltenen Fällen schon mehrere Decennien hindurch dem Wesen nach unverändert geblieben ist, ohne den veränderten Verhält­ nissen Rechnung zu tragen, — und so kommt es, dass derlei Strassenzüge auch von Jahr zu Jahr mehr vernach- ässiget werden. Doch wäre auch bei den schon zur Vertheilung gelangten Strassen das entsprechende Augenmerk namentlich der möglichst raschen Erledigung von Beschwerden gegen die Strassenzuweisungen zu widmen, um einer­ seits dort, wo die Beschwerde motivirt ist, den Parteien gerecht zu werden, andererseits jedoch auch, um bei den entweder nicht rechtzeitig eingebrachten, oder meist ganz unbegründeten Rekursen dem für die Strassenerhaltung sehr abträglichen Umstande zu begegnen, dass die Parteien in den meisten Fällen sich weigern, den ihnen zugewie­ senen Strassentheil vor Erledigung des Rekurses zu besorgen. In Erwägung des Vorerwähnten konnte sich der Rechenschaftsberichts-Ausschuss der Ansicht nicht ver- schliessen, dass der Landesausschuss nicht nur in gegebenen konkreten Fällen auf die Strassenvertheilung einen direkten Einfluss zu nehmen habe, dass es vielmehr für die raschere Durchführung der Neuvertheilung von Bezirks­ strassen im Sinne des §. 10 des Strassengesetzes bei dem grossen Einflüsse, welchen eine den Verhältnissen entspre­ chende und richtig durchgeführte Vertheilung auf die Strassenerhaltung hat, gewiss vom günstigsten Erfolg wäre, wenn der Landesausschuss alle Bezirksstrassen-Ausschüsse direkt aufforderte, die Bczirksstrassenvertheilungen dort, wo dies noch nicht geschehen ist, im erwähnten Sinne unverweilt in Angriff zu nehmen und zu Ende zu führen. Im Hinblick auf das Vorgesagte stellt der Rechenschaftsberichts-Ausschuss den Antrag 1 a u. b. ad 2. Der Rechenschaftsbericht enthält bezüglich des Baues der Gottschee-Tschernembler Bezirksstrasse Mittheilungen, aus denen zu entnehmen ist, dass der Bezirksstrassen-Ausschuss Gotschee seine Aufgabe bezüglich des ihm zur Ausführung zugewiesenen Strassentheiles vollkommen gelöst hat, während der Tschemembler Strassen- Ausschuss mit der Umlegung der Strecke Maierle-Tschemembl noch im Rückstände ist.—Bei der Wichtigkeit theses Strassenzuges, sow