fine-tune/ocr_test_db/Obravnave deželnega zbora k...

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2023-08-02 16:23:35 +02:00
Präsident: Behalten sich Euer Excellenz dicß- falls eine Regierungsvorlage vor? Statth. Freih. D. Schloißn i gg: Ans keinen Fall, ich mache nur diese Bemerkung zur Vermeidung künftiger Beanständigungen. Präsident: Da rncksichtlich des §. 19 vom h. Hause kein Abändernngs - oder Zusatz-Antrag gestellt worden ist, so bin ich bemüßiget, diesen Paragraph in der Fassung, wie ihn der Herr Berichterstatter vorgebracht hat, zur Ab­ stimmung zu bringen. Jene Herren, welche mit diesem Paragraphc in dieser Fassung einverstanden sind, bitte ich, sich gefälligst zu er­ heben. (Geschieht.) Er ist einstimmig angenommen. Berichterst. Freih. v. Apfaltrern: (Liest §. 20.) Präsident: Wünscht Jemand von den verehrten Herren zu dem §. 20 das Wort? Berichterst. Freih. v. A p f a l t r e r n: Es dürfte wieder die Citirung eines Paragraphes der Landes-Ordnung hinein­ kommen ! Präsident: Haben Herr Berichterstatter etwas zu bemerken? Berichterst. Freih. v. Apfaltrern: Ich bitte mir nur einen Augenblick zu gestatten. Es ist ein Schreibver­ stoß unterlaufen. Erstens soll es heißen: Wäre Gefahr im Verzüge vorhanden, nicht am Verzüge, dann glaube ich, wird noch ein Paragraph aus der Landes - Ordnung zn citirat sein, und zwar §. 42: „Zur Giltigkeit eines Beschlusses ist die Anwesenheit von wenigstens drei Ausschußbcisitzern, §. 42 L. - O," weil es da heißt: „Zur Giltigkeit eines Beschlusses ist die An­ wesenheit von wenigstens drei Ausschußbeisitzern erforderlich." Abg. Dr. Supp an: Ich bitte um das Wort. Mir scheint der zweite Satz dieses Paragraphcs zu Zweifeln Anlaß zu geben. Er lautet nämlich derart, daß bei glcichgethcilten Stimmen die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gebe. Es kann der Fall vorkommen und kommt öfter vor, daß bei einer Sitzung nur drei Ausschuß - Mitglieder zugegen sind und der Landeshauptmann als vierter. Würden nun zwei Ausschuß-Mitglieder für einen Antrag stimmen, und ein anderes Ausschuß-Mitglied und der Landeshauptmann dagegen, so würde nach diesem zweiten Satze die Stimme des Landeshauptmannes in der Art den Ausschlag geben, daß eben die Ansicht des einen Ausschuß- Mitgliedes und des Landeshauptmannes zum Beschlusse erhoben würde. Eine Beschränkung in dieser Beziehung ist nur in dem letzten Satze dieses Paragraphes festgestellt, nämlich bei Verleihung von Stiftungen oder Dienstplätzen, wo die Stimme des Landeshauptmannes nur im Anschlüsse an einen der bereits gestellten Anträge maßgebend ist. Ich glaube daher, es wäre bei dem zweiten Satze der Beisatz einzuschalten: „Bei gleichgetheilten Stimmen der A u s s ch u ß - M i t g l i e d e r." Ich würde beantragen, daß die Worte „der Ausschuß-Mitglieder" nach dem Worte „Stimmen" eingeschaltet werden. Präsident: Ich bitte, mir den Antrag schriftlich zu überreichen. Abg. Dr. Supp an: Ich bitte, ihn vielleicht vorher zur Unterstützung zu bringen. Präsident: Die Herren haben den Antrag des ' Herrn Dr. Suppan vernommen. Ich bringe ihn vorläufig zur Unterstützungsfrage. Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, bitte ich, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist hin­ reichend unterstützt.
Wünscht noch Jemand von bett Herren über diesen Paragraph und das beantragte Amendement das Wort? (Nach einer Pause): Da sich Niemand meldet, so gebe ich dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Freih. v. Ap fält rer n: Ich halte diesen Beisatz für überflüssig aus dem Grunde, weil ich eben nicht denken kann, wie im gegebenen Falle glcich- gctheiltc Stimmen sein können. Denn, wenn drei Aus­ schuß-Mitglieder und der Vorsitzende da sind, so können die Stimmen nicht glcichgethcilt sein, bevor der Landes- hauptmann seine Stimme abgibt; entweder auf einer oder auf der andern Seite müssen zwei Stimmen sein, und dann ist das eben die Majorität. Ich kaun mir die Gleichtheilnng der Stimmen nur denken, wenn in der Sitzung vier Ausschuß - Mitglieder anwesend sind und je zwei für eine Ansicht stimmen, dann sind die Stimmen gleichgetheilt, daun soll nach Ansicht des Canute's immerhin die Stimme des Vorsitzenden den Ans­ schlag geben. Für Besetzungeu von Stiftungen wurde deßwegen am Schluffe des Paragraphen eine besondere Vorsicht gebraucht, weil sich Fälle ergeben haben, daß unter mehreren Com- petenten die für den einen oder andern Satz waren, richtig jeder Herr Ausschuß - Beisitzer für einen Andern gestimmt hat, und so ist dann eine Majorität nicht möglich, und um derlei Stiftungen doch zur Verleihung zu bringen, weil am Verzüge die Gefahr des Verlustes oder der Sisti- ruug des betreffenden Genusses für längere Zeit haftet, war das Comite bemüßiget, zu diesem Auskunftsmittcl zu greifen. Präsident: Es sind zu diesem Paragraphe zwei kleine Zusatzanträge gestellt worden. Der eine wird keiner Abstimmung bedürfen, indem nur der §. 42 der L. - O. bezogen wird. Der zweite, der Znsatzantrag des Herrn Abg. Dr. Suppan, welchen ich auch später zu unterschreiben bitte. Ich bringe zuerst den §. 20, wie er hier vom Herrn Referenten vorgetragen wurde, zur Abstimmung, mit Vor­ behalt der Abstimmung über den Zusatz des §. 42 der L.-O. und das Amendement des Herrn Dr. Suppan. Jene Herren, welche mit der Fassung dieses Para­ graphes mit diesem Vorbehalte einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Jene Herren, welche mit dem Zusätze, mit der Ein­ schaltung bei der vierten Zeile „§. 42, L.-O." einverstanden sind, bitte ich, auch sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Nie­ mand.) Er ist angenommen. Jene Herren aber, welche mit dem Zusatzantrage des Herrn Abg. Dr. Snppan, welcher dahin lautet: „Der h. Landtag wolle beschließen, cö seien im §. 20 int zweiten Satze nach bett Worten „glcichgethcilten Stimmen" die Worte „der Ausschuß-Mitglieder" einzuschalten, cinvcr- stauden sind, bitte ich, auszustehen. (Geschieht.) Es ist die Minorität. Er ist abgelehnt. Es ist also der Paragraph in der Fassung des Aus­ schusses mit dem Amendement dcS Herrn Baron Apfaltrern angenymmen. Berichtcrst. Freih. v. Apfaltrern: (Liest den §. 21). Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause): Da sich Niemand meldet, bringe ich den §. 21 in der vorgetragenen Fassung zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Eö erhebt sich Niemand.) Er ist angenommen. Berichterst. Freih. v. A p s a l t r e r n: (Liest bett §. 22.)